Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der TiGabGmbH

(für Geschäftskunden, Vertrieb von Verkaufsautomaten)

§1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über den Verkauf von Verkaufsautomaten zwischen der TiGab GmbH und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur verbindlich, wenn sie von TiGab schriftlich anerkannt wurden.

§2 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.
    (2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot durch Bestellung annimmt und wir dies durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung innerhalb der Angebotsfrist (z. B. 14 Tage) bestätigen.

§ 2a Finanzierungsvorbehalt und Mitwirkungspflichten

(1) Wählt der Kunde als Zahlungsart Amortisationsleasing oder Mietkauf, ist er verpflichtet, unverzüglich und ernsthaft eine Finanzierung bei einer Leasinggesellschaft zu beantragen und die hierfür erforderlichen Unterlagen vollständig und fristgerecht bereitzustellen.

(2) Kommt eine Finanzierung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zustande, ist die TiGab GmbH berechtigt, den ihr entstandenen Aufwand ersetzt zu verlangen.

(3) Der Aufwandsersatz wird pauschal mit 5 % des Nettoauftragswerts, maximal € 5.000 berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§3 Eigentumsvorbehalt

(1) Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen im Eigentum der TiGab GmbH. Abweichungen unter Kaufleuten, z. B. Saldovereinbarungen, sind damit umfasst.
(2) Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen aus einer möglichen Weiterveräußerung ab. Er ist jedoch berechtigt, diese selbst einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
(3) Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um über 10 %, geben wir auf Wunsch des Kunden Sicherheiten frei.

§4 Produktbeschreibungen und Preise

(1) Angaben in Prospekten, Katalogen oder Preislisten sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebot bestätigt wurden. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.
(2) Maßgeblich sind die im Angebot genannten Preise. Verpackungs-, Fracht- und Versandkosten sind gesondert oder im Angebot geregelt.

§5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat am Liefer- und Installationsort für geeignete Voraussetzungen zu sorgen:

  • Zugänglichkeit insbesondere hinsichtlich Türhöhen und -breiten,
  • erforderliche technische Anschlüsse (Strom, ggf. Druckluft…),
  • notwendige Hilfsmittel (z. B. Stapler, Kräne),
  • ggf. behördliche Genehmigungen oder Aufstellgenehmigungen.

Unterlässt der Kunde dies schuldhaft, kann TiGab entstandene Mehraufwände (z. B. zusätzliche Montagekosten oder Lagerkosten) in Rechnung stellen.

5a Übernahmebestätigung bei Leasing / Mietkauf

(1) Erfolgt die Lieferung von Geräten im Rahmen einer Finanzierung über Amortisationsleasing oder Mietkauf, ist der Kunde verpflichtet, die zur Auszahlung der Finanzierung erforderliche Übernahme- bzw. Abnahmebestätigung unverzüglich nach Lieferung zu unterzeichnen und an die Leasinggesellschaft bzw. an die TiGab GmbH zu übermitteln.

(2) Verzögert sich die Unterzeichnung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, gilt die Ware spätestens mit Inbetriebnahme oder Nutzung als übernommen.

(3) Für die Dauer der schuldhaften Verzögerung ist die TiGab GmbH berechtigt, eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 15,00 € pro Kalendertag und pro geliefertem Automaten zu berechnen.

(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. keine Nutzungsmöglichkeit entstanden ist.

§ 6 Gewährleistung / Mängelhaftung

  1. Geltungsbereich
    Die nachfolgenden Gewährleistungsregelungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Gegenüber Verbrauchern finden sie keine Anwendung.

  2. Gewährleistungsfrist
    Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Ware bzw. ab Gefahrübergang.
    Spätestens beginnt die Gewährleistungsfrist jedoch mit Rechnungsstellung.

  3. Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB)
    Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen.

  • Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach Ablieferung, in Textform (§ 126b BGB) zu rügen.

  • Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach Entdeckung, in Textform zu rügen.

Unterbleibt eine ordnungsgemäße und fristgerechte Rüge, gilt die Ware hinsichtlich des betreffenden Mangels als genehmigt (§ 377 HGB).

  1. Nacherfüllung
    Bei fristgerecht gerügten, berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung mindestens zweimal zu versuchen.

Der Käufer hat uns die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen.

  1. Kosten der Nacherfüllung
    Der Käufer hat die mangelhafte Ware zum Zweck der Nacherfüllung an den Erfüllungsort zu verbringen, sofern sich die Ware nicht vertragsgemäß an einem anderen Ort befindet.

Aus- und Einbaukosten, Transport-, Wege- und Arbeitskosten werden – soweit gesetzlich zulässig – nicht übernommen.

  1. Weitere Mängelrechte
    Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie von uns berechtigt verweigert, stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt zu.

Schadensersatzansprüche richten sich ausschließlich nach den Haftungsregelungen dieser AGB.

  1. Ausschluss bestimmter Mängelursachen
    Keine Gewährleistung wird übernommen insbesondere für Mängel, die zurückzuführen sind auf:

  • unsachgemäße Aufstellung, Installation oder Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte

  • fehlerhafte Bedienung oder unsachgemäße Nutzung

  • Verwendung ungeeigneter Füllprodukte oder Zubehörteile

  • unterlassene Wartung oder Pflege

  • eigenmächtige Reparaturen, Änderungen oder Umbauten

  • natürliche Abnutzung / Verschleißteile

  • äußere Einflüsse (z. B. Vandalismus, Feuchtigkeit, Überspannung, Stromschwankungen)

  1. Gebrauchtware
    Für gebrauchte Liefergegenstände ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

  2. Verjährung
    Die Verjährungsfrist wird durch Nacherfüllungsmaßnahmen nicht neu in Lauf gesetzt.

  3. Lieferantenregress
    Ansprüche des Käufers aus Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b BGB sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

  4. Unberührte Haftungstatbestände
    Unberührt bleiben Ansprüche aus:

  • Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

  • zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes

  • übernommenen Garantien

§7 Haftung

TiGab haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach Produkthaftungsgesetz. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Weitere Haftungsansprüche sind ausgeschlossen.

§8 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Erfüllungsort ist der Sitz der TiGab GmbH.
(2) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit zulässig – der Sitz der TiGab GmbH. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

§9 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

FAS 750

FAS 900

FAS 1050